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Der Landrat hat am 12. Juni 2025 auf kurzfristigen Antrag der Geschäftsleitung, die traktandierte Behandlung unserer formulierten Gesetzesinitiative «Vollumfänglicher Steuerabzug der selbstgetragenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Prämienabzug für alle)» zu Beginn der Nachmittagssitzung willkürlich und mit fadenscheinigen Argumenten mit 43 zu 37 Stimmen auf die erste Sitzung nach den Sommerferien verschoben. Dabei war allen Ratsmitgliedern bewusst, dass mit dieser Verschiebung die in § 29 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft statuierte Frist von 18 Monaten nicht mehr eingehalten werden kann. Der Landrat verstiess damit vorsätzlich und bewusst und ohne jeglichen zwingenden Grund gegen unsere Kantonalverfassung. Ein absolut inakzeptabler Vorgang, der tief in das Rechtsverständnis der Mehrheit des Parlaments blicken lässt.

Unsere Initiative will, dass sämtliche selbstgetragenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Das würde den steuerzahlenden Mittelstand massiv entlasten. Die Stimmbevölkerung hat das Recht innerhalb der verfassungsmässig vorgegebenen Frist darüber abzustimmen. Es ist unannehmbar, dass das Parlament aus reiner Tollerei die Verfassung bricht. Wenn der Landrat nicht willens ist, einen angekündigten Gegenvorschlag rechtzeitig zu behandeln, so ist die Initiative dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen.

Die SVP hat deshalb von ihrem verfassungsmässigen Recht, bei Nichteinhaltung der Frist, einen Abstimmungstermin durch das Präsidium des Kantonsgerichts, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, festlegen zu lassen, Gebrauch gemacht und ist zuversichtlich, dass das Kantonsgericht auf der Einhaltung der Verfassung bestehen wird.

Die SVP Baselland begrüsst das deutliche Nein der grossen Mehrheit der betroffenen Baselbieter Gemeinden zum geplanten Naturpark. Nach den ablehnenden Entscheiden der letzten Wochen – zuletzt in Schlüsselgemeinden wie Langenbruck und Tenniken – ist das Naturpark-Projekt endgültig vom Tisch. Die SVP Baselland, die von Anfang an klar gegen dieses Vorhaben Stellung bezogen hat, sieht sich durch dieses Ergebnis vollumfänglich bestätigt.

Bereits im Herbst 2024 hatte die Parteileitung der SVP Baselland an ihrer Sitzung vom 3. September entschieden, den Naturpark nicht zu unterstützen und der Bevölkerung eine Ablehnung zu empfehlen. Am Parteitag vom 17. Oktober 2024 wurde diese Linie von den Parteimitgliedern deutlich bestätigt. Die Hauptgründe für die ablehnende Haltung waren der fehlende konkrete Mehrwert des Parks, die befürchteten neuen Regulierungen, insbesondere für die Landwirtschaft und die Gemeinden, sowie die voraussehbaren hohen Kosten.

Matthias Ritter, Landrat der SVP Baselland, unterstreicht den Erfolg der Partei: „Dieses klare Nein ist ein grosser Erfolg für die SVP Baselland. Unsere frühzeitige und konsequente Ablehnung hat sich bezahlt gemacht – die Baselbieter Bevölkerung hat erkannt, dass der Naturpark keinen echten Mehrwert gebracht hätte, aber hohe Kosten und unnötige Einschränkungen bedeutet hätte.“

Die SVP Baselland dankt allen engagierten Behörden und Bürgerinnen und Bürgern in den Gemeinden für die kritische Prüfung des Vorhabens. Das deutliche Verdikt gegen den Naturpark versteht die Partei zugleich als Auftrag. Sie wird sich auch in Zukunft für ein starkes Baselbiet ohne überflüssige Regulierungen einsetzen.

Für Rückfragen:

Zum Gastbeitrag von SR Maya Graf in der BaZ vom 17. Februar, Seite 18

Wie eine linksgrüne Frau das Verhüllungsverbot mit dem Argument «Frauenrechte» bekämpfen kann, ist für den aufgeklärten Bürger in der westlichen Welt nicht nachvollziehbar. Einst hat die Befreiung der Frau zum historischen Auftrag der Linken gezählt. Heute ist die Kleider-Apartheid der Frau im Islam für sie Ausdruck einer zu respektierenden Kultur und die Verschleierung ein Akt weiblicher Selbstbestimmung. Wie tönt das wohl für Frauen in Saudi-Arabien oder Iran? Wer sich dort vom Verschleierungszwang befreien will, riskiert Gefängnis und Folter.

Ein Verhüllungsverbot ist keine Kleidervorschrift, sondern befreit Frauen von Erniedrigung und Unterdrückung. In aufgeklärten europäischen Staaten wie der Schweiz verhüllt kein freier Mensch, der nichts Böses plant, sein Gesicht. Nicht erwähnt hat frau, dass sich das Verhüllungsverbot nicht nur gegen fundamentalistische Islamisten, sondern auch gegen Chaoten, Hooligans und andere Extremisten richtet. Oder hat frau gar kein Interesse, dass die Randalierer an den 1. Maikundgebungen oder bei den Saubannerzügen der Reitschule in Bern identifiziert und bestraft werden? Ein weiteres schlagendes Argument die Verhüllungsinitiative anzunehmen, ist der indirekte Gegenvorschlag, welcher bei Ablehnung der Initiative automatisch in Kraft träte. Dieser hat so gut wie nichts mit Schleiern oder Verhüllungen zu tun, belästigt dafür aber die ganze Schweizer Bevölkerung mit zusätzlichen staatlichen Gleichstellungs- und Erziehungsprogrammen. Auch deshalb braucht es am 7. März ein klares JA zur Verhüllungsinitiative.

Peter Riebli, Landrat, Fraktionspräsident SVP, Buckten

Peter Riebli, Landrat

Als 1. Vizepräsident ist man gehalten, sich an der Debatte im Rat nicht zu beteiligen, da die Aufgabe eine andere ist: nämlich zusammen mit dem Präsidenten den reibungslosen Ratsablauf sicherzustellen. Deshalb folgt ein etwas anderer Rückblick auf die letzte Landratssitzung. Für das Präsidium fängt der Landratstag vom Donnerstag schon am Mittwochmorgen um 8 Uhr an. Zusammen mit der Landeskanzlei wird die bevorstehende Landratssitzung detailliert vorbereitetet. Für jedes Traktandum wird kurz der erwartete Redebedarf sowie das Vorgehen bei allfälligen (Änderungs-)Anträgen diskutiert. Auch wird beschlossen, ob dem Rat eine verbundene Beratung mehrerer Traktanden beantragt wird, was diesmal beim Thema Salzgewinnung in der Rütihard, wo eine Petition, eine Interpellation sowie ein Postulat und eine Motion zur Diskussion standen, der Fall war. Dass für die Behandlung dieserTraktanden im Rat eine gute Stunde Zeit eingerechnet werden musste, dürfte keine Überraschung sein. Des Weiteren wird die Geschäftsleitungssitzung, die nach jeder Landratssitzung stattfindet, vorbereitet. Dies war diesmal insofern aufwendig, dass alleEventualitäten bezüglich dem weiteren Vorgehen in Sache „fraktionslose“ SVP Landräteangedacht werden mussten. An der Landratssitzung ist es Aufgabe des 1. Vizepräsidenten, den Rats- und Regierungsmitgliedern das Wort zu erteilen, die richtige Reihenfolge zu garantieren und die Anzahl Wortmeldungen zu kontrollieren. Hin und wieder würde man liebend gerne selber das Wort ergreifen, sei es um eine tendenziöse Aussage richtigzustellen oder der Diskussion mit einem prononcierten Votum eine andere Wendung zu geben. Aber als Vizepräsident ist man während dem Ratsbetrieb ein politischer Eunuch. Wenn die Landräte schon beim Feierabendbier sind, tagt die Geschäftsleitung des Landrates. Neben dem Präsidium sind alle Fraktionspräsidenten dabei. In dieser Sitzung werden die Protokolle der Landratssitzungen genehmigt und es wird die Traktandenliste für die nächste Landratssitzung bereinigt. Daneben werden die Delegationen an die verschiedenen Anlässe beschlossen sowie weitere für den Ratsbetrieb notwendige Entscheide getroffen. So wurde letzten Donnerstag entschieden, welche Parteien die Kommissionssitze der beiden bisherigen SVP – neu fraktionslosen – Ratsmitglieder übernehmen. Ein Entscheid, dem eine längere Diskussion voraus ging. Dabei hat sich die gute Vorbereitung vom Mittwochmorgen bestens bewährt. Temporäres politisches Eunuchentum hat auch seinen Reiz.

Peter Riebli, Landrat

Erinnern Sie sich noch, als man Ihnen als Kind den Gemüseteller mit einem nachfolgenden Dessert schmackhaft machen wollte: zuerst das Gemüse essen, dann gibt es ein Dessert. Bei Kindern funktioniert das manchmal, obwohl Kinderpsychologen davon abraten. Aber ob auch Stimmbürger auf solche Schalmeienklänge reinfallen, ist offen. Aber genau das versucht der Ständerat und die Wirtschaftskommission mit der Verknüpfung der Unternehmenssteuerreform 17 mit einer Milliardenspritze für die AHV. Mit der Verquickung zweier völlig sachfremder Geschäfte, die beide 2017 vor dem Stimmvolk Schiffbruch erlitten - die Unternehmenssteuer-Reform III und die Altersvorsorge 2020 - soll diesmal die Chance für ein Durchkommen erhöht werden. Wenn sich da die Parlamentarier nur nicht verrechnen: Zwei Kranke zu verheiraten, war noch nie von Erfolg gekrönt. Es handelt sich bei dieser Melange um einen juristisch unsauberen und erst nochschamlosen Kuhhandel. Hier werden zwei Dinge vermischt, die nicht zusammengehören. Die Vorlage verletzt eindeutig den Grundsatz der Einheit der Materie. Dieser Grundsatz zwingt die Politiker, Kompromisse innerhalb eines Sachgeschäftes zu schmieden – innerhalb der AHV oder innerhalb der Steuergesetzgebung. Deshalb ist auch der eine oder andere Kuhhandel vertrauter Bestandteil unserer Politik. Aber die Vermischung zweier völlig unabhängiger Themen ist ein der direkten Demokratie unwürdiger Kuhhandel. Irgendwo habe ich gelesen, dass sich die Schweiz von der direkten Demokratie verabschiede, wenn sie solche politischen Verklumpungen akzeptiere. Und dem ist so: In der Schweiz hat der Souverän, das Volk, das letzte Wort. Wenn der Stimmbürger allerdings seinen Willen an einer Abstimmung nicht ausdrücken kann, weil er zu zwei völlig unterschiedlichen Themen nur mit einem Ja oder Nein antworten kann, dann wird ihm dieses Recht genommen. Es ist schlicht nicht möglich, gleichzeitig über eine Steuer- und eine AHV-Vorlage abzustimmen. Wie gewichte ich ein Steuersenkungs-Nein zum AHV-Ja? Was macht man, wenn einem die Steuerreform gefällt, aber man nicht noch mehr Geld in der AHV verbrennen möchte, ohne dass strukturelle Reformen beschlossen werden? Faktisch wird einem das Stimmrecht so entzogen. Wir werden genötigt, Dingen zuzustimmen, die wir nicht wollen, nur um etwas anderes zu erhalten. Das vermeintlich raffinierte Verbinden von Themen ist schlichtweg ein undemokratischer Murks. Das würde sogar dann gelten, wenn die Vorlage zu Steuern und AHV inhaltlich überzeugen würde, was sie aber nicht tut. Weder kann die steuerliche Standortattraktivität schweizweit gesichert werden noch wird der Finanzierungsbedarf der AHV und damit die Renten gesichert, trotz hohen Zusatzausgaben des Staates und zusätzlichen Lohnabzügen für die Bürger. Aber wir müssen nicht über Details der Steuer-AHV-Vorlage diskutieren, denn aus der Fusion von zwei schlechten Vorlagen kann nichts Gutes kommen. Und sie sind offensichtlich schlecht, denn wären sie gut, müsste man sie nicht verknüpfen.