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Der Landrat hat am 12. Juni 2025 auf kurzfristigen Antrag der Geschäftsleitung, die traktandierte Behandlung unserer formulierten Gesetzesinitiative «Vollumfänglicher Steuerabzug der selbstgetragenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Prämienabzug für alle)» zu Beginn der Nachmittagssitzung willkürlich und mit fadenscheinigen Argumenten mit 43 zu 37 Stimmen auf die erste Sitzung nach den Sommerferien verschoben. Dabei war allen Ratsmitgliedern bewusst, dass mit dieser Verschiebung die in § 29 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft statuierte Frist von 18 Monaten nicht mehr eingehalten werden kann. Der Landrat verstiess damit vorsätzlich und bewusst und ohne jeglichen zwingenden Grund gegen unsere Kantonalverfassung. Ein absolut inakzeptabler Vorgang, der tief in das Rechtsverständnis der Mehrheit des Parlaments blicken lässt.

Unsere Initiative will, dass sämtliche selbstgetragenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Das würde den steuerzahlenden Mittelstand massiv entlasten. Die Stimmbevölkerung hat das Recht innerhalb der verfassungsmässig vorgegebenen Frist darüber abzustimmen. Es ist unannehmbar, dass das Parlament aus reiner Tollerei die Verfassung bricht. Wenn der Landrat nicht willens ist, einen angekündigten Gegenvorschlag rechtzeitig zu behandeln, so ist die Initiative dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen.

Die SVP hat deshalb von ihrem verfassungsmässigen Recht, bei Nichteinhaltung der Frist, einen Abstimmungstermin durch das Präsidium des Kantonsgerichts, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, festlegen zu lassen, Gebrauch gemacht und ist zuversichtlich, dass das Kantonsgericht auf der Einhaltung der Verfassung bestehen wird.

Die SVP Baselland begrüsst das deutliche Nein der grossen Mehrheit der betroffenen Baselbieter Gemeinden zum geplanten Naturpark. Nach den ablehnenden Entscheiden der letzten Wochen – zuletzt in Schlüsselgemeinden wie Langenbruck und Tenniken – ist das Naturpark-Projekt endgültig vom Tisch. Die SVP Baselland, die von Anfang an klar gegen dieses Vorhaben Stellung bezogen hat, sieht sich durch dieses Ergebnis vollumfänglich bestätigt.

Bereits im Herbst 2024 hatte die Parteileitung der SVP Baselland an ihrer Sitzung vom 3. September entschieden, den Naturpark nicht zu unterstützen und der Bevölkerung eine Ablehnung zu empfehlen. Am Parteitag vom 17. Oktober 2024 wurde diese Linie von den Parteimitgliedern deutlich bestätigt. Die Hauptgründe für die ablehnende Haltung waren der fehlende konkrete Mehrwert des Parks, die befürchteten neuen Regulierungen, insbesondere für die Landwirtschaft und die Gemeinden, sowie die voraussehbaren hohen Kosten.

Matthias Ritter, Landrat der SVP Baselland, unterstreicht den Erfolg der Partei: „Dieses klare Nein ist ein grosser Erfolg für die SVP Baselland. Unsere frühzeitige und konsequente Ablehnung hat sich bezahlt gemacht – die Baselbieter Bevölkerung hat erkannt, dass der Naturpark keinen echten Mehrwert gebracht hätte, aber hohe Kosten und unnötige Einschränkungen bedeutet hätte.“

Die SVP Baselland dankt allen engagierten Behörden und Bürgerinnen und Bürgern in den Gemeinden für die kritische Prüfung des Vorhabens. Das deutliche Verdikt gegen den Naturpark versteht die Partei zugleich als Auftrag. Sie wird sich auch in Zukunft für ein starkes Baselbiet ohne überflüssige Regulierungen einsetzen.

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