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Mir zeige Gsicht!

Zum Gastbeitrag von SR Maya Graf in der BaZ vom 17. Februar, Seite 18

Wie eine linksgrüne Frau das Verhüllungsverbot mit dem Argument «Frauenrechte» bekämpfen kann, ist für den aufgeklärten Bürger in der westlichen Welt nicht nachvollziehbar. Einst hat die Befreiung der Frau zum historischen Auftrag der Linken gezählt. Heute ist die Kleider-Apartheid der Frau im Islam für sie Ausdruck einer zu respektierenden Kultur und die Verschleierung ein Akt weiblicher Selbstbestimmung. Wie tönt das wohl für Frauen in Saudi-Arabien oder Iran? Wer sich dort vom Verschleierungszwang befreien will, riskiert Gefängnis und Folter.

Ein Verhüllungsverbot ist keine Kleidervorschrift, sondern befreit Frauen von Erniedrigung und Unterdrückung. In aufgeklärten europäischen Staaten wie der Schweiz verhüllt kein freier Mensch, der nichts Böses plant, sein Gesicht. Nicht erwähnt hat frau, dass sich das Verhüllungsverbot nicht nur gegen fundamentalistische Islamisten, sondern auch gegen Chaoten, Hooligans und andere Extremisten richtet. Oder hat frau gar kein Interesse, dass die Randalierer an den 1. Maikundgebungen oder bei den Saubannerzügen der Reitschule in Bern identifiziert und bestraft werden? Ein weiteres schlagendes Argument die Verhüllungsinitiative anzunehmen, ist der indirekte Gegenvorschlag, welcher bei Ablehnung der Initiative automatisch in Kraft träte. Dieser hat so gut wie nichts mit Schleiern oder Verhüllungen zu tun, belästigt dafür aber die ganze Schweizer Bevölkerung mit zusätzlichen staatlichen Gleichstellungs- und Erziehungsprogrammen. Auch deshalb braucht es am 7. März ein klares JA zur Verhüllungsinitiative.

Peter Riebli, Landrat, Fraktionspräsident SVP, Buckten