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Der Landrat hat am 12. Juni 2025 auf kurzfristigen Antrag der Geschäftsleitung, die traktandierte Behandlung unserer formulierten Gesetzesinitiative «Vollumfänglicher Steuerabzug der selbstgetragenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Prämienabzug für alle)» zu Beginn der Nachmittagssitzung willkürlich und mit fadenscheinigen Argumenten mit 43 zu 37 Stimmen auf die erste Sitzung nach den Sommerferien verschoben. Dabei war allen Ratsmitgliedern bewusst, dass mit dieser Verschiebung die in § 29 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft statuierte Frist von 18 Monaten nicht mehr eingehalten werden kann. Der Landrat verstiess damit vorsätzlich und bewusst und ohne jeglichen zwingenden Grund gegen unsere Kantonalverfassung. Ein absolut inakzeptabler Vorgang, der tief in das Rechtsverständnis der Mehrheit des Parlaments blicken lässt.

Unsere Initiative will, dass sämtliche selbstgetragenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Das würde den steuerzahlenden Mittelstand massiv entlasten. Die Stimmbevölkerung hat das Recht innerhalb der verfassungsmässig vorgegebenen Frist darüber abzustimmen. Es ist unannehmbar, dass das Parlament aus reiner Tollerei die Verfassung bricht. Wenn der Landrat nicht willens ist, einen angekündigten Gegenvorschlag rechtzeitig zu behandeln, so ist die Initiative dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen.

Die SVP hat deshalb von ihrem verfassungsmässigen Recht, bei Nichteinhaltung der Frist, einen Abstimmungstermin durch das Präsidium des Kantonsgerichts, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, festlegen zu lassen, Gebrauch gemacht und ist zuversichtlich, dass das Kantonsgericht auf der Einhaltung der Verfassung bestehen wird.

Die Landratssitzung begann mit dem Rücktritt von Regierungsrätin Monica Gschwind. Ich bedaure diesen Rücktritt, hat sie doch als Vorsteherin der Bildungs-, Kultur und Sportdirektion (BKSD) das Departement sehr gut geführt. An dieser Stelle danke ich ihr für ihre wertvolle Arbeit.

Nach dem Mittag sollte gemäss Traktandenliste in der ersten Lesung unsere «Prämienabzugs- Initiative» behandelt werden, inklusive des Gegenvorschlags, den die Regierung ausgearbeitet hat. Es kam jedoch anders… Über die Mittagspause traf sich die Geschäftsleitung des Landrats: das Landratspräsidium, die Fraktionspräsidenten, die Landschreiberin und das Sekretariat. Dort wurde entschieden, aufgrund fehlender Zeit die Traktanden «Prämienabzugs-Initiative» sowie die «Solarinitiative» auf nach den Sommerferien zu verschieben. Die nächste und letzte Landratssitzung vor den Sommerferien soll sich ganz den Wahlen des neuen Landratspräsidiums widmen und am Nachmittag den Fraktionen, die ihren Fraktionsausflug durchführten.

Dieser Entscheid der Geschäftsleitung wurde natürlich direkt nach dem Mittag im Landrat diskutiert und musste abgesegnet werden. Mehrere Voten aus unserer Fraktion wiesen auf die Frist der Initiative hin. Die Initiative müsste noch im November vors Volk, sonst kann die Frist von 18 Monaten nicht eingehalten werden. Auch in der Geschäftsleitungssitzung war dieses Thema bereits präsent; dort wurde der Frist jedoch wenig bis keine Beachtung geschenkt, da man argumentierte, die Initianten könnten ja auch vor Gericht ziehen. Auch der Vorschlag, die Sitzung früher als um 09:00 Uhr zu beginnen oder sie zu verlängern, fand kein Gehör.

Leider wurden die Traktanden trotz der fraglichen juristischen Folgen abgesetzt. Das bedeutet, die Geschäftsleitung des Landrats nimmt nun in Kauf, dass die Initianten bzw. die SVP Baselland vor Gericht ziehen. Ebenso wird in Kauf genommen, dass die Einhaltung der Fristen nicht mehr als so wichtig erachtet wird. Mir stellt sich die Frage: Was ist wichtiger – sich an Fristen zu halten oder sich selbst zu feiern?

Ich habe kein Verständnis für jene, die für die Absetzung beider Traktanden gestimmt haben.

Zumindest für Konrad Widmer ist das der Fall. Der Präsident des Verwaltungsrates der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel schliesst die durch einen Rücktritt entstandene Lücke in der SVP-Fraktion und nimmt Einsitz in die Petitionskommission.

Einer der Fokuspunkte dieser Sitzung war der Beschluss zum Förderprogramm «Baselbieter Energiepaket» für die nächsten Jahre. Das Programm wurde in der zuständigen Kommission vorbesprochen und unter anderem die Förderungen für den Ersatz von älteren, nicht subventionierten erneuerbaren Heizsystemen gestrichen. Dank einem Antrag aus den Reihen der SVP-Fraktion konnte darüber abgestimmt werden, dass alte Wärmepumpen bei einem Ersatz gefördert werden können. Die Mehrheit begrüsste diese Änderung, so dass Liegenschaften mit zu ersetzenden Geräten künftig auf Fördergelder zählen können.

Weiter musste der Regierungsrat zur Frage aus der SVP-Fraktion Stellung nehmen, wie viele Immobilien im Eigentum des Kantons leer stehen und was die Regierung mit diesen Liegenschaften künftig vorhat. Auch bezüglich der Fusion von der BLKB-Tochter Radicant mit Numarics musste der Regierungsrat verschiedene Fragen aus unseren Reihen beantworten.

Als SVP-Fraktion haben wir auch ein Postulat eingereicht, dass den Regierungsrat dazu einlädt, bei der Überarbeitung der Spitalliste weitere Kriterien zu berücksichtigen, um so merklich zur Kostendämpfung beizutragen. Die Regierung beantragte die Entgegennahme und auch eine Mehrheit des Rates unterstützte den Vorstoss.

Auch unser nächster Fraktionsvorstoss hat zum Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen weiter zu dämpfen. Mit einer Motion wollten wir den Regierungsrat auffordern, den administrativen Aufwand für Ärzte auf ein Minimum zu reduzieren. Die Mehrheit des Landrates folgte dem Antrag der Regierung, so dass der Vorstoss immerhin als Postulat überwiesen werden konnte.

Stillschweigend wurde dann gar die nächsten Vorstösse aus unseren Reihen überwiesen, so dass die Regierung die Auswirkungen der Blauzungenkrankheit untersuchen als auch ein kantonales Stimmrechtsregister erstellen muss.

Nicht wehren konnten wir uns gegen zwei Motionen welche verlangen, dass eine digitale Fernteilnahme an den Abstimmungen im Landrat möglich gemacht werden soll.