
Sonja Gerber in den Gemeinderat Sissach


Die ersten Abstimmungsplakate säumen die Verkehrsachsen nicht nur im Oberbaselbiet. Ein untrügerisches Zeichen, dass ein Abstimmungssonntag bevorsteht. Und was für einer. Am 8. März stimmen wir gleich über vier eidgenössische und gar fünf kantonale Vorlagen ab.
Eine davon, ist die von der SVP initiierte Gesetzesinitiative bezüglich vollumfänglichen Steuerabzuges der selbstgetragenen Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Um was geht es dabei?
Aktuell können im Kanton Baselland bezahlte Prämien für persönliche Versicherungen wie Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen im Umfang von maximal CHF 2’000.- pro Erwachsene resp. 450.- pro Kind vom Einkommen abgezogen werden.
Wir können am 8. März nun darüber abstimmen, ob die selbstgetragenen Krankenkassenprämien für die Grundversicherung zusätzlich und im vollen Umfang abgezogen werden können. Warum ist das der SVP ein Anliegen?
Gemäss opendata.swiss betrug 2012 die mittlere Prämie in unserem Kanton für Erwachsene CHF 3’905.-. 2024 waren es bereits CHF 5’751.-. Damit waren wir 2024 schweizweit der 5.-teuerste Kanton. Bei den Abzügen hingegen hinken wir den meisten Ständen hinterher und sind somit gleich doppelt gestraft. In den Nachbarkantonen Basel können z.B. CHF 4’200.-, in Solothurn CHF 2’500.-, im Aargau CHF 3’400.- und im Jura CHF 3’350.- abgezogen werden.
Die Höhe der Pauschale wurde im Kanton Baselland sicher seit 2012 nicht mehr angepasst. Seither ist die mittlere Prämie für Erwachsene aber um 47 % gestiegen. Natürlich könnte man nun auch einfach die Pauschale der Entwicklung anpassen wie es die Regierung mit ihrem Gegenvorschlag erreichen will. Aber damit sind wir ein paar Jahren wieder gleich weit: die Prämien wachsen munter weiter, der Pauschalabzug verweilt auf dem alten Niveau. Ein «JA» zu dieser Initiative würde die aufgelaufene Entwicklung nicht nur ausgleichen, sie würde auch künftige Veränderungen vollständig berücksichtigen. Aber warum ist eine Anpassung wichtig?
Die Krankenkassenprämie macht einen grossen Teil der Lebenskosten jeder Person aus. Egal ob jung oder alt, arm oder reich – alle müssen zwingend krankenversichert sein. Mit der Prämienverbilligung haben wir bereits ein Instrument, um die Belastung durch diese Kosten für Geringverdienende zu reduzieren. Mit einem «JA» ermöglichen wir es nun aber allen über 180’000 Steuerzahlenden, dass sie durch eine tiefere Steuerrechnung mehr zum Leben haben. Und selbst Personen mit Prämienverbilligung können den selbst bezahlten Anteil der Prämien weiter von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Was die Initiative nicht bewirken wird ist, dass die Gesundheitskosten und damit die Krankenkassenprämien günstiger werden. Zumindest nicht unmittelbar. Allerdings steigt mit einem «JA» der Druck auf die Gesundheitspolitik, dass Nägel mit Köpfen gemacht werden. Gelingt es der Politik, dass die Gesundheitskosten sinken und damit auch die Prämienkosten zurück gehen, winken dem Staats- und Gemeindefinanzhaushalt höhere Steuerträge.
Letzten Samstag wurde ich nach der Hauptübung der Feuerwehr aus der Dienstpflicht entlassen. Als Gemeinderat war ich davon noch befreit gewesen – nach meinem Rücktritt 2022 trat ich der Feuerwehr Homburg bei.
In unserem Kanton müssen alle niedergelassenen Männer und Frauen Feuerwehrdienst leisten. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss eine Ersatzabgabe bezahlen was meist mit den Steuern kombiniert eingezogen wird. Finanziert werden die Feuerwehren durch Gemeinden, Kanton und die Gebäudeversicherung. Die Feuerwehrleute erhalten für Übungen und Einsätze eine Entschädigung.
Die Schweiz kennt damit neben der militärischen Dienstpflicht für Männer auch eine allgemeine Feuerwehrpflicht für beide Geschlechter, wobei es einzelne kantonale Ausnahmen gibt.
In gut zwei Wochen stimmen wir über eine Art Kombination dieser beiden Dienstpflichten ab. Die Service-Citoyen-Initiative will, dass alle Schweizerinnen und Schweizer einen Bürgerdienst absolvieren oder entsprechende Ersatzabgaben leisten müssen.
Das kann wie bisher im Militär, Zivilschutz oder Zivildienst erfolgen. Aber auch neue Formen sind möglich, solange sie für Sicherheit und Zusammenhalt relevant sind. Das tönt zunächst einmal gut. Jedoch erscheinen bei genauerem Hinschauen rasch diverse Stolpersteine.
Die Dauer der Dienstpflicht beträgt analog heute 300 Tage für Soldaten. Mit der Initiative sollen künftig Männer und Frauen während dieser Zeit im Dienst der Allgemeinheit stehen. Da das Anforderungsspektrum breiter wird als heute, ist auch von einer erhöhten Anzahl Männer auszugehen, welche als diensttauglich eingestuft werden.
Grundsätzlich werden daher die Kosten dieser Initiative die Erwerbsersatz- und Soldkosten deutlich zunehmen. Bezahlt werden diese aktuell und wohl auch künftig über die EO-Abzüge von Arbeitnehmern und -gebern. 2023 wurden dafür knapp 2 Milliarden Franken ausgegeben. Höhere Abzüge auf unserem Lohn sind vorprogrammiert.
Neben den höheren Sozialversicherungskosten, kommen für die Wirtschaft zusätzliche Abwesenheitstage hinzu. 2023 waren 46.7 Prozent aller Erwerbstätigen Frauen. Diese würden künftig ebenfalls wie ihre männlichen Kollegen während rund einem Arbeitsjahr im Betrieb fehlen.
Für Familien, welche die Kinderbetreuung selbst organisieren bedeutet diese Initiative eine zusätzliche Belastung. Denn künftig müssten beide Elternteile regelmässige WKs leisten. Jene Person, welche nicht im WK ist aber eventuell auch arbeitstätig ist, muss Ferien nehmen um die Kinder betreuen zu können.
Und schlussendlich müssen wir uns die Frage stellen, ob wirklich jedes Engagement für die Allgemeinheit bezahlt und obligatorisch sein muss – oder ob das der Qualität nicht sogar schaden würde.
Wo heute Männer und Frauen mit Herzblut im Gemeinderat, dem Besuchsdienst im Altersheim oder bei den Naturschutztagen mithelfen, weil sie dazu aus ihrer Überzeugung motiviert sind, wäre es künftig einfach ein Job.
Aus der Dienstpflicht entlassen wurde ich übrigens, weil ich zu alt bin. Das mit dem Besuchsdienst, das ist noch nicht jetzt, oder?
Insgesamt 76 Traktanden umfasste die Sitzungsplanung für den vergangenen Landratstag. Davon wurden 16 Punkte auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Von den übrigen 60 Traktanden konnten 50 erledigt werden, was wiederum auf die hohe Anzahl an Interpellationen zurückzuführen ist, bei welchen es nur selten zu einer Diskussion kommt.
Wirklich zu diskutieren gab die Finanzierungsplanung für den Universitätsbetrieb der nächsten vier Jahre.
Der Kanton Baselland trägt seit 1975 zusätzliche finanzielle Verpflichtungen als Nicht-Universitäts-Kanton im Rahmen eines partnerschaftlichen Vertrages welcher auch vorsah, dass in absehbarer Zeit eine Mitträgerschaft realisiert werden solle. 2007 wurde die Uni Basel schlussendlich in die aktuell gültige, bi-kantonale Trägerschaft beider Basel überführt. 2021 wurde dieser Vertrag erneuert. Die gemeinsame Trägerschaft sieht vor, dass jeweils für vier Jahre ein Leistungsauftrag erteilt und ein dazugehöriger Globalbeitrag gesprochen wird. Für die letzte Periode von 2022-2025 finanzierten die beiden Kantone die Uni mit 1.35 Milliarden Franken, davon vielen 661.3 Millionen Franken auf den Landkanton. Letzten Donnerstag stand entsprechend die Finanzierung 2026-2029 an. Die Uni forderte ursprünglich 1.6 Milliarden Franken, die Erziehungsdirektionen der beiden Kantone konnten den Betrag auf 1.5 Milliarden Franken reduzieren, wovon Baselland 733 Millionen Franken zu übernehmen habe, ein Plus von 11 %.
Grundsätzlich ist der Kanton durch den Vertrag verpflichtet, seinen Anteil zu tragen. Niemand stellte sich gegen die Uni respektive deren Bedeutung für unseren Wirtschaftsraum. Gleichwohl wurde durch diverse Voten insbesondere von der SVP klar, dass man mit der Kostenentwicklung nicht zufrieden ist und für die nächste Planungsphase deutliche Verbesserungen erwartet. Die Mehrheit der SVP-Fraktion unterlag zwar dem Landrat, doch die Botschaft an den künftigen Vorsitz der Bildungsdirektion ist klar – Uni ja, aber nicht zu jedem Preis.
Aus SVP-Sicht erfolgreich war hingegen ein Postulat von Nicole Roth, in dem sie forderte, dass geprüft werden solle, ob die Zivilschutzkompanien nicht auch vorübergehend zusammengelegt werden könnten, um so personelle Unterbestände überbrücken zu können.
Das Programm Jugend+Sport (J+S) ist seit über 50 Jahren Herzstück der Schweizer Sportförderung. 2024 hat der Bund 115 Millionen Franken für J+S ausgegeben. Das ist viel Geld. Doch wenn man dagegensetzt, dass gemäss jungendundsport.ch knapp zwei Millionen Lagertage und über 41 Millionen Kursstunden durchgeführt wurden, relativiert sich dieser Betrag.
Durchgeführt wurden diese Angebote von über 3'300 Expertinnen und Experten, knapp 97'000 Leitenden sowie über 10'200 Coaches. Und das alles meist im Ehrenamt.
Davon haben schweizweit über 680'000 Kinder und Jugendliche profitiert wobei Doppelzählungen enthalten sind. Knapp 52'000 davon stammen aus unserem Kanton und das bei etwas über 48'600 Kindern und Jugendlichen welche im Altersbereich von J+S liegen.
Die Bandbreite der Begünstigten ist enorm. Mädchen und Jungen aus allen Gesellschaftsschichten, von den urbanen Zentren im Unterbaselbiet bis in die letzten Ecken des Oberbaselbietes, nehmen an J+S-Angeboten teil. Dabei unterstützt J+S die Durchführenden mit Know-How, Material und eben auch Finanzen.
Kursorganisatoren erhalten derzeit 1.30 Franken pro Person und Stunde, Lagerorganisationen 16 Franken pro Kind und Tag. Nicht zuletzt stärkt J+S auch das Ehrenamt: Tausende Freiwillige, die Kurse und Lager leiten, erhalten durch das Programm sportspezifische Ausbildung und Anerkennung. Ohne diese Unterstützung wäre ihr Engagement oft nicht realisierbar. J+S fördert so auch die Qualität der Trainings und Lager.
Als Kind und Jugendlicher habe ich selbst von J+S profitiert: In den Lagern der Jungschi tauchte ich in neue Welten ein, lernte Seil- und Pflanzenkunde praktisch anzuwenden, übte den Umgang mit Karte und Kompass und entdeckte in Wintersportlagern von Schule und Verein die Vielfalt der Schweizer Skigebiete.
Später absolvierte ich die J+S Ausbildung zum Leiter Lagersport und Trekking, zum Snowboard-Leiter und zum Coach. Viele Lager und Trainings durfte ich unter J+S durchführen und am Seil, im Wald, auf dem Schnee oder dem Sportfeld Kinder anleiten, begeistern, Erfolge feiern und Niederlagen teilen.
Gemäss J+S habe der Bund nun Sparvorgaben gemacht. Im Juni wurde in diesem Zusammenhang bekannt gemacht, dass im nächsten Jahr die J+S Lagerbeiträge auf 12.80 und die Kursbeiträge auf 1.04 reduziert werden um mit den bewilligten Geldern die wachsende Anzahl an Teilnehmenden noch versorgen zu können.
J+S schreibt selbst – sie seien Opfer ihres eigenen Erfolges geworden. Durch das breite Angebot an unterstützten Sportarten, das grosse Engagements der Leitenden kommen mehr und mehr Kinder und Jugendliche in Trainings und Lager. Daher die Kürzung der Beiträge. Wird künftig auch noch das Globalbudget reduziert, werden unweigerlich weitere Einschränkungen folgen.
Sparen wir am richtigen Ort? Ich glaube nicht. J+S fördert Bewegung, Gemeinschaft und persönliche Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen – Werte, die unbezahlbar sind. Über 176'000 Menschen unterstützen bereits eine Petition gegen die Kürzungen.
Quellen:
Der Landrat hat am 12. Juni 2025 auf kurzfristigen Antrag der Geschäftsleitung, die traktandierte Behandlung unserer formulierten Gesetzesinitiative «Vollumfänglicher Steuerabzug der selbstgetragenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Prämienabzug für alle)» zu Beginn der Nachmittagssitzung willkürlich und mit fadenscheinigen Argumenten mit 43 zu 37 Stimmen auf die erste Sitzung nach den Sommerferien verschoben. Dabei war allen Ratsmitgliedern bewusst, dass mit dieser Verschiebung die in § 29 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft statuierte Frist von 18 Monaten nicht mehr eingehalten werden kann. Der Landrat verstiess damit vorsätzlich und bewusst und ohne jeglichen zwingenden Grund gegen unsere Kantonalverfassung. Ein absolut inakzeptabler Vorgang, der tief in das Rechtsverständnis der Mehrheit des Parlaments blicken lässt.
Unsere Initiative will, dass sämtliche selbstgetragenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Das würde den steuerzahlenden Mittelstand massiv entlasten. Die Stimmbevölkerung hat das Recht innerhalb der verfassungsmässig vorgegebenen Frist darüber abzustimmen. Es ist unannehmbar, dass das Parlament aus reiner Tollerei die Verfassung bricht. Wenn der Landrat nicht willens ist, einen angekündigten Gegenvorschlag rechtzeitig zu behandeln, so ist die Initiative dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen.
Die SVP hat deshalb von ihrem verfassungsmässigen Recht, bei Nichteinhaltung der Frist, einen Abstimmungstermin durch das Präsidium des Kantonsgerichts, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, festlegen zu lassen, Gebrauch gemacht und ist zuversichtlich, dass das Kantonsgericht auf der Einhaltung der Verfassung bestehen wird.
Die Landratssitzung begann mit dem Rücktritt von Regierungsrätin Monica Gschwind. Ich bedaure diesen Rücktritt, hat sie doch als Vorsteherin der Bildungs-, Kultur und Sportdirektion (BKSD) das Departement sehr gut geführt. An dieser Stelle danke ich ihr für ihre wertvolle Arbeit.
Nach dem Mittag sollte gemäss Traktandenliste in der ersten Lesung unsere «Prämienabzugs- Initiative» behandelt werden, inklusive des Gegenvorschlags, den die Regierung ausgearbeitet hat. Es kam jedoch anders… Über die Mittagspause traf sich die Geschäftsleitung des Landrats: das Landratspräsidium, die Fraktionspräsidenten, die Landschreiberin und das Sekretariat. Dort wurde entschieden, aufgrund fehlender Zeit die Traktanden «Prämienabzugs-Initiative» sowie die «Solarinitiative» auf nach den Sommerferien zu verschieben. Die nächste und letzte Landratssitzung vor den Sommerferien soll sich ganz den Wahlen des neuen Landratspräsidiums widmen und am Nachmittag den Fraktionen, die ihren Fraktionsausflug durchführten.
Dieser Entscheid der Geschäftsleitung wurde natürlich direkt nach dem Mittag im Landrat diskutiert und musste abgesegnet werden. Mehrere Voten aus unserer Fraktion wiesen auf die Frist der Initiative hin. Die Initiative müsste noch im November vors Volk, sonst kann die Frist von 18 Monaten nicht eingehalten werden. Auch in der Geschäftsleitungssitzung war dieses Thema bereits präsent; dort wurde der Frist jedoch wenig bis keine Beachtung geschenkt, da man argumentierte, die Initianten könnten ja auch vor Gericht ziehen. Auch der Vorschlag, die Sitzung früher als um 09:00 Uhr zu beginnen oder sie zu verlängern, fand kein Gehör.
Leider wurden die Traktanden trotz der fraglichen juristischen Folgen abgesetzt. Das bedeutet, die Geschäftsleitung des Landrats nimmt nun in Kauf, dass die Initianten bzw. die SVP Baselland vor Gericht ziehen. Ebenso wird in Kauf genommen, dass die Einhaltung der Fristen nicht mehr als so wichtig erachtet wird. Mir stellt sich die Frage: Was ist wichtiger – sich an Fristen zu halten oder sich selbst zu feiern?
Ich habe kein Verständnis für jene, die für die Absetzung beider Traktanden gestimmt haben.
Zumindest für Konrad Widmer ist das der Fall. Der Präsident des Verwaltungsrates der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel schliesst die durch einen Rücktritt entstandene Lücke in der SVP-Fraktion und nimmt Einsitz in die Petitionskommission.
Einer der Fokuspunkte dieser Sitzung war der Beschluss zum Förderprogramm «Baselbieter Energiepaket» für die nächsten Jahre. Das Programm wurde in der zuständigen Kommission vorbesprochen und unter anderem die Förderungen für den Ersatz von älteren, nicht subventionierten erneuerbaren Heizsystemen gestrichen. Dank einem Antrag aus den Reihen der SVP-Fraktion konnte darüber abgestimmt werden, dass alte Wärmepumpen bei einem Ersatz gefördert werden können. Die Mehrheit begrüsste diese Änderung, so dass Liegenschaften mit zu ersetzenden Geräten künftig auf Fördergelder zählen können.
Weiter musste der Regierungsrat zur Frage aus der SVP-Fraktion Stellung nehmen, wie viele Immobilien im Eigentum des Kantons leer stehen und was die Regierung mit diesen Liegenschaften künftig vorhat. Auch bezüglich der Fusion von der BLKB-Tochter Radicant mit Numarics musste der Regierungsrat verschiedene Fragen aus unseren Reihen beantworten.
Als SVP-Fraktion haben wir auch ein Postulat eingereicht, dass den Regierungsrat dazu einlädt, bei der Überarbeitung der Spitalliste weitere Kriterien zu berücksichtigen, um so merklich zur Kostendämpfung beizutragen. Die Regierung beantragte die Entgegennahme und auch eine Mehrheit des Rates unterstützte den Vorstoss.
Auch unser nächster Fraktionsvorstoss hat zum Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen weiter zu dämpfen. Mit einer Motion wollten wir den Regierungsrat auffordern, den administrativen Aufwand für Ärzte auf ein Minimum zu reduzieren. Die Mehrheit des Landrates folgte dem Antrag der Regierung, so dass der Vorstoss immerhin als Postulat überwiesen werden konnte.
Stillschweigend wurde dann gar die nächsten Vorstösse aus unseren Reihen überwiesen, so dass die Regierung die Auswirkungen der Blauzungenkrankheit untersuchen als auch ein kantonales Stimmrechtsregister erstellen muss.
Nicht wehren konnten wir uns gegen zwei Motionen welche verlangen, dass eine digitale Fernteilnahme an den Abstimmungen im Landrat möglich gemacht werden soll.
Die SVP Baselland begrüsst das deutliche Nein der grossen Mehrheit der betroffenen Baselbieter Gemeinden zum geplanten Naturpark. Nach den ablehnenden Entscheiden der letzten Wochen – zuletzt in Schlüsselgemeinden wie Langenbruck und Tenniken – ist das Naturpark-Projekt endgültig vom Tisch. Die SVP Baselland, die von Anfang an klar gegen dieses Vorhaben Stellung bezogen hat, sieht sich durch dieses Ergebnis vollumfänglich bestätigt.
Bereits im Herbst 2024 hatte die Parteileitung der SVP Baselland an ihrer Sitzung vom 3. September entschieden, den Naturpark nicht zu unterstützen und der Bevölkerung eine Ablehnung zu empfehlen. Am Parteitag vom 17. Oktober 2024 wurde diese Linie von den Parteimitgliedern deutlich bestätigt. Die Hauptgründe für die ablehnende Haltung waren der fehlende konkrete Mehrwert des Parks, die befürchteten neuen Regulierungen, insbesondere für die Landwirtschaft und die Gemeinden, sowie die voraussehbaren hohen Kosten.
Matthias Ritter, Landrat der SVP Baselland, unterstreicht den Erfolg der Partei: „Dieses klare Nein ist ein grosser Erfolg für die SVP Baselland. Unsere frühzeitige und konsequente Ablehnung hat sich bezahlt gemacht – die Baselbieter Bevölkerung hat erkannt, dass der Naturpark keinen echten Mehrwert gebracht hätte, aber hohe Kosten und unnötige Einschränkungen bedeutet hätte.“
Die SVP Baselland dankt allen engagierten Behörden und Bürgerinnen und Bürgern in den Gemeinden für die kritische Prüfung des Vorhabens. Das deutliche Verdikt gegen den Naturpark versteht die Partei zugleich als Auftrag. Sie wird sich auch in Zukunft für ein starkes Baselbiet ohne überflüssige Regulierungen einsetzen.
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