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Die ersten Abstimmungsplakate säumen die Verkehrsachsen nicht nur im Oberbaselbiet. Ein untrügerisches Zeichen, dass ein Abstimmungssonntag bevorsteht. Und was für einer. Am 8. März stimmen wir gleich über vier eidgenössische und gar fünf kantonale Vorlagen ab.

Eine davon, ist die von der SVP initiierte Gesetzesinitiative bezüglich vollumfänglichen Steuerabzuges der selbstgetragenen Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Um was geht es dabei?

Aktuell können im Kanton Baselland bezahlte Prämien für persönliche Versicherungen wie Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen im Umfang von maximal CHF 2’000.- pro Erwachsene resp. 450.- pro Kind vom Einkommen abgezogen werden.

Wir können am 8. März nun darüber abstimmen, ob die selbstgetragenen Krankenkassenprämien für die Grundversicherung zusätzlich und im vollen Umfang abgezogen werden können. Warum ist das der SVP ein Anliegen?

Gemäss opendata.swiss betrug 2012 die mittlere Prämie in unserem Kanton für Erwachsene CHF 3’905.-. 2024 waren es bereits CHF 5’751.-. Damit waren wir 2024 schweizweit der 5.-teuerste Kanton. Bei den Abzügen hingegen hinken wir den meisten Ständen hinterher und sind somit gleich doppelt gestraft. In den Nachbarkantonen Basel können z.B. CHF 4’200.-, in Solothurn CHF 2’500.-, im Aargau CHF 3’400.- und im Jura CHF 3’350.- abgezogen werden.

Die Höhe der Pauschale wurde im Kanton Baselland sicher seit 2012 nicht mehr angepasst. Seither ist die mittlere Prämie für Erwachsene aber um 47 % gestiegen. Natürlich könnte man nun auch einfach die Pauschale der Entwicklung anpassen wie es die Regierung mit ihrem Gegenvorschlag erreichen will. Aber damit sind wir ein paar Jahren wieder gleich weit: die Prämien wachsen munter weiter, der Pauschalabzug verweilt auf dem alten Niveau. Ein «JA» zu dieser Initiative würde die aufgelaufene Entwicklung nicht nur ausgleichen, sie würde auch künftige Veränderungen vollständig berücksichtigen. Aber warum ist eine Anpassung wichtig?

Die Krankenkassenprämie macht einen grossen Teil der Lebenskosten jeder Person aus. Egal ob jung oder alt, arm oder reich – alle müssen zwingend krankenversichert sein. Mit der Prämienverbilligung haben wir bereits ein Instrument, um die Belastung durch diese Kosten für Geringverdienende zu reduzieren. Mit einem «JA» ermöglichen wir es nun aber allen über 180’000 Steuerzahlenden, dass sie durch eine tiefere Steuerrechnung mehr zum Leben haben. Und selbst Personen mit Prämienverbilligung können den selbst bezahlten Anteil der Prämien weiter von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

Was die Initiative nicht bewirken wird ist, dass die Gesundheitskosten und damit die Krankenkassenprämien günstiger werden. Zumindest nicht unmittelbar. Allerdings steigt mit einem «JA» der Druck auf die Gesundheitspolitik, dass Nägel mit Köpfen gemacht werden. Gelingt es der Politik, dass die Gesundheitskosten sinken und damit auch die Prämienkosten zurück gehen, winken dem Staats- und Gemeindefinanzhaushalt höhere Steuerträge.

Letzten Samstag wurde ich nach der Hauptübung der Feuerwehr aus der Dienstpflicht entlassen. Als Gemeinderat war ich davon noch befreit gewesen – nach meinem Rücktritt 2022 trat ich der Feuerwehr Homburg bei.

In unserem Kanton müssen alle niedergelassenen Männer und Frauen Feuerwehrdienst leisten. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss eine Ersatzabgabe bezahlen was meist mit den Steuern kombiniert eingezogen wird. Finanziert werden die Feuerwehren durch Gemeinden, Kanton und die Gebäudeversicherung. Die Feuerwehrleute erhalten für Übungen und Einsätze eine Entschädigung.

Die Schweiz kennt damit neben der militärischen Dienstpflicht für Männer auch eine allgemeine Feuerwehrpflicht für beide Geschlechter, wobei es einzelne kantonale Ausnahmen gibt.

In gut zwei Wochen stimmen wir über eine Art Kombination dieser beiden Dienstpflichten ab. Die Service-Citoyen-Initiative will, dass alle Schweizerinnen und Schweizer einen Bürgerdienst absolvieren oder entsprechende Ersatzabgaben leisten müssen.

Das kann wie bisher im Militär, Zivilschutz oder Zivildienst erfolgen. Aber auch neue Formen sind möglich, solange sie für Sicherheit und Zusammenhalt relevant sind. Das tönt zunächst einmal gut. Jedoch erscheinen bei genauerem Hinschauen rasch diverse Stolpersteine.

Die Dauer der Dienstpflicht beträgt analog heute 300 Tage für Soldaten. Mit der Initiative sollen künftig Männer und Frauen während dieser Zeit im Dienst der Allgemeinheit stehen. Da das Anforderungsspektrum breiter wird als heute, ist auch von einer erhöhten Anzahl Männer auszugehen, welche als diensttauglich eingestuft werden.

Grundsätzlich werden daher die Kosten dieser Initiative die Erwerbsersatz- und Soldkosten deutlich zunehmen. Bezahlt werden diese aktuell und wohl auch künftig über die EO-Abzüge von Arbeitnehmern und -gebern. 2023 wurden dafür knapp 2 Milliarden Franken ausgegeben. Höhere Abzüge auf unserem Lohn sind vorprogrammiert.

Neben den höheren Sozialversicherungskosten, kommen für die Wirtschaft zusätzliche Abwesenheitstage hinzu. 2023 waren 46.7 Prozent aller Erwerbstätigen Frauen. Diese würden künftig ebenfalls wie ihre männlichen Kollegen während rund einem Arbeitsjahr im Betrieb fehlen.

Für Familien, welche die Kinderbetreuung selbst organisieren bedeutet diese Initiative eine zusätzliche Belastung. Denn künftig müssten beide Elternteile regelmässige WKs leisten. Jene Person, welche nicht im WK ist aber eventuell auch arbeitstätig ist, muss Ferien nehmen um die Kinder betreuen zu können.

Und schlussendlich müssen wir uns die Frage stellen, ob wirklich jedes Engagement für die Allgemeinheit bezahlt und obligatorisch sein muss – oder ob das der Qualität nicht sogar schaden würde.

Wo heute Männer und Frauen mit Herzblut im Gemeinderat, dem Besuchsdienst im Altersheim oder bei den Naturschutztagen mithelfen, weil sie dazu aus ihrer Überzeugung motiviert sind, wäre es künftig einfach ein Job.

Aus der Dienstpflicht entlassen wurde ich übrigens, weil ich zu alt bin. Das mit dem Besuchsdienst, das ist noch nicht jetzt, oder?

Insgesamt 76 Traktanden umfasste die Sitzungsplanung für den vergangenen Landratstag. Davon wurden 16 Punkte auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Von den übrigen 60 Traktanden konnten 50 erledigt werden, was wiederum auf die hohe Anzahl an Interpellationen zurückzuführen ist, bei welchen es nur selten zu einer Diskussion kommt.

Wirklich zu diskutieren gab die Finanzierungsplanung für den Universitätsbetrieb der nächsten vier Jahre.

Der Kanton Baselland trägt seit 1975 zusätzliche finanzielle Verpflichtungen als Nicht-Universitäts-Kanton im Rahmen eines partnerschaftlichen Vertrages welcher auch vorsah, dass in absehbarer Zeit eine Mitträgerschaft realisiert werden solle. 2007 wurde die Uni Basel schlussendlich in die aktuell gültige, bi-kantonale Trägerschaft beider Basel überführt. 2021 wurde dieser Vertrag erneuert. Die gemeinsame Trägerschaft sieht vor, dass jeweils für vier Jahre ein Leistungsauftrag erteilt und ein dazugehöriger Globalbeitrag gesprochen wird. Für die letzte Periode von 2022-2025 finanzierten die beiden Kantone die Uni mit 1.35 Milliarden Franken, davon vielen 661.3 Millionen Franken auf den Landkanton. Letzten Donnerstag stand entsprechend die Finanzierung 2026-2029 an. Die Uni forderte ursprünglich 1.6 Milliarden Franken, die Erziehungsdirektionen der beiden Kantone konnten den Betrag auf 1.5 Milliarden Franken reduzieren, wovon Baselland 733 Millionen Franken zu übernehmen habe, ein Plus von 11 %.

Grundsätzlich ist der Kanton durch den Vertrag verpflichtet, seinen Anteil zu tragen. Niemand stellte sich gegen die Uni respektive deren Bedeutung für unseren Wirtschaftsraum. Gleichwohl wurde durch diverse Voten insbesondere von der SVP klar, dass man mit der Kostenentwicklung nicht zufrieden ist und für die nächste Planungsphase deutliche Verbesserungen erwartet. Die Mehrheit der SVP-Fraktion unterlag zwar dem Landrat, doch die Botschaft an den künftigen Vorsitz der Bildungsdirektion ist klar – Uni ja, aber nicht zu jedem Preis.

Aus SVP-Sicht erfolgreich war hingegen ein Postulat von Nicole Roth, in dem sie forderte, dass geprüft werden solle, ob die Zivilschutzkompanien nicht auch vorübergehend zusammengelegt werden könnten, um so personelle Unterbestände überbrücken zu können.

Das Programm Jugend+Sport (J+S) ist seit über 50 Jahren Herzstück der Schweizer Sportförderung. 2024 hat der Bund 115 Millionen Franken für J+S ausgegeben. Das ist viel Geld. Doch wenn man dagegensetzt, dass gemäss jungendundsport.ch knapp zwei Millionen Lagertage und über 41 Millionen Kursstunden durchgeführt wurden, relativiert sich dieser Betrag.

Durchgeführt wurden diese Angebote von über 3'300 Expertinnen und Experten, knapp 97'000 Leitenden sowie über 10'200 Coaches. Und das alles meist im Ehrenamt.

Davon haben schweizweit über 680'000 Kinder und Jugendliche profitiert wobei Doppelzählungen enthalten sind. Knapp 52'000 davon stammen aus unserem Kanton und das bei etwas über 48'600 Kindern und Jugendlichen welche im Altersbereich von J+S liegen.

Die Bandbreite der Begünstigten ist enorm. Mädchen und Jungen aus allen Gesellschaftsschichten, von den urbanen Zentren im Unterbaselbiet bis in die letzten Ecken des Oberbaselbietes, nehmen an J+S-Angeboten teil. Dabei unterstützt J+S die Durchführenden mit Know-How, Material und eben auch Finanzen.

Kursorganisatoren erhalten derzeit 1.30 Franken pro Person und Stunde, Lagerorganisationen 16 Franken pro Kind und Tag. Nicht zuletzt stärkt J+S auch das Ehrenamt: Tausende Freiwillige, die Kurse und Lager leiten, erhalten durch das Programm sportspezifische Ausbildung und Anerkennung. Ohne diese Unterstützung wäre ihr Engagement oft nicht realisierbar. J+S fördert so auch die Qualität der Trainings und Lager.

Als Kind und Jugendlicher habe ich selbst von J+S profitiert: In den Lagern der Jungschi tauchte ich in neue Welten ein, lernte Seil- und Pflanzenkunde praktisch anzuwenden, übte den Umgang mit Karte und Kompass und entdeckte in Wintersportlagern von Schule und Verein die Vielfalt der Schweizer Skigebiete.

Später absolvierte ich die J+S Ausbildung zum Leiter Lagersport und Trekking, zum Snowboard-Leiter und zum Coach. Viele Lager und Trainings durfte ich unter J+S durchführen und am Seil, im Wald, auf dem Schnee oder dem Sportfeld Kinder anleiten, begeistern, Erfolge feiern und Niederlagen teilen.

Gemäss J+S habe der Bund nun Sparvorgaben gemacht. Im Juni wurde in diesem Zusammenhang bekannt gemacht, dass im nächsten Jahr die J+S Lagerbeiträge auf 12.80 und die Kursbeiträge auf 1.04 reduziert werden um mit den bewilligten Geldern die wachsende Anzahl an Teilnehmenden noch versorgen zu können.

J+S schreibt selbst – sie seien Opfer ihres eigenen Erfolges geworden. Durch das breite Angebot an unterstützten Sportarten, das grosse Engagements der Leitenden kommen mehr und mehr Kinder und Jugendliche in Trainings und Lager. Daher die Kürzung der Beiträge. Wird künftig auch noch das Globalbudget reduziert, werden unweigerlich weitere Einschränkungen folgen.

Sparen wir am richtigen Ort? Ich glaube nicht. J+S fördert Bewegung, Gemeinschaft und persönliche Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen – Werte, die unbezahlbar sind. Über 176'000 Menschen unterstützen bereits eine Petition gegen die Kürzungen.

Quellen:

Zumindest für Konrad Widmer ist das der Fall. Der Präsident des Verwaltungsrates der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel schliesst die durch einen Rücktritt entstandene Lücke in der SVP-Fraktion und nimmt Einsitz in die Petitionskommission.

Einer der Fokuspunkte dieser Sitzung war der Beschluss zum Förderprogramm «Baselbieter Energiepaket» für die nächsten Jahre. Das Programm wurde in der zuständigen Kommission vorbesprochen und unter anderem die Förderungen für den Ersatz von älteren, nicht subventionierten erneuerbaren Heizsystemen gestrichen. Dank einem Antrag aus den Reihen der SVP-Fraktion konnte darüber abgestimmt werden, dass alte Wärmepumpen bei einem Ersatz gefördert werden können. Die Mehrheit begrüsste diese Änderung, so dass Liegenschaften mit zu ersetzenden Geräten künftig auf Fördergelder zählen können.

Weiter musste der Regierungsrat zur Frage aus der SVP-Fraktion Stellung nehmen, wie viele Immobilien im Eigentum des Kantons leer stehen und was die Regierung mit diesen Liegenschaften künftig vorhat. Auch bezüglich der Fusion von der BLKB-Tochter Radicant mit Numarics musste der Regierungsrat verschiedene Fragen aus unseren Reihen beantworten.

Als SVP-Fraktion haben wir auch ein Postulat eingereicht, dass den Regierungsrat dazu einlädt, bei der Überarbeitung der Spitalliste weitere Kriterien zu berücksichtigen, um so merklich zur Kostendämpfung beizutragen. Die Regierung beantragte die Entgegennahme und auch eine Mehrheit des Rates unterstützte den Vorstoss.

Auch unser nächster Fraktionsvorstoss hat zum Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen weiter zu dämpfen. Mit einer Motion wollten wir den Regierungsrat auffordern, den administrativen Aufwand für Ärzte auf ein Minimum zu reduzieren. Die Mehrheit des Landrates folgte dem Antrag der Regierung, so dass der Vorstoss immerhin als Postulat überwiesen werden konnte.

Stillschweigend wurde dann gar die nächsten Vorstösse aus unseren Reihen überwiesen, so dass die Regierung die Auswirkungen der Blauzungenkrankheit untersuchen als auch ein kantonales Stimmrechtsregister erstellen muss.

Nicht wehren konnten wir uns gegen zwei Motionen welche verlangen, dass eine digitale Fernteilnahme an den Abstimmungen im Landrat möglich gemacht werden soll.

Die SVP BL resp. die Parteileitung empfiehlt für die Abstimmungen vom 7. März 2021 wie folgt abzustimmen:

Eidgenössische Abstimmungen:

JA zur Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot»

JA zur Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID)

JA zur Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien

Kantonale Vorlagen:

NEIN zur Formulierte Gesetzesinitiative «Die gigantische und unerfüllbare Anzahl von 3’500 Kompetenzbeschreibungen in den Lehrplänen auf ein vernünftiges Mass vom 29. August 2019

JA zur Revision des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA)

JA zur Revision des Arbeitsmarktaufsichtsgesetzes (AMAG)

2020 wird ein spannendes Jahr für uns in Rümlingen. Wir werden unsere drei Ölheizungen auf eine zentrale Holzschnitzelheizung umrüsten, die Arbeiten für die Revision Zonenplan Landschaft aufnehmen, den Kreisschulvertrag überarbeiten und Projekte initiieren, um unsere Gemeinde fit für künftige Herausforderungen zu machen.  Neben all diesen grossen und kleinen Brocken gilt es auch den Tagesbetrieb zu bewältigen.  Und es finden – wie alle vier Jahre –wieder Gesamterneuerungswahlen der Exekutivmitglieder statt.

Schon so manches Ratsmitglied aus den Gemeinden im Homburgertal hat mitgeteilt, nicht mehr anzutreten. Mit ihnen geht viel Erfahrung und Wissen verloren, dass durch ihre Nachfolgerinnen und Nachfolger zuerst  wieder erarbeitet werden muss. Natürlich gibt man sich grosse Mühe, bei der Dossierübergabe an alles Wichtige zu denken, sagt welches Ziel verfolgt werden soll und doch – und dass ist das Schöne an unserem Milizsystem – ein Jeder und eine Jede bringt ihre ganz persönliche Couleur mit in die Gremien mit ein.

2020 wird also ein Jahr der Veränderungen in den politischen Exekutivbehörden. In Rümlingen starten wir bereits zum Jahresbeginn in neuer Zusammenstellung und es zeichnet sich keine Vakanz für die neue Periode ab. So könnten wir den Gesamterneuerungswahlen entspannt entgegen schauen. Könnten… denn die vielen Änderungen in den Behörden im Tal haben auch Auswirkungen auf unser Dorf.

Um zu verstehen, wieso all diese Wechsel  auch auf das tägliche Leben in Rümlingen Einfluss haben werden muss man wissen, dass wir in vielen Bereichen eng mit unseren Nachbargemeinden zusammenarbeiten. Nicht nur haben wir mit anderen Gemeinden eine gemeinsame Schule, wir arbeiten auch in den Bereichen Feuerwehr, Alters- und Pflegeheime, Wasserversorgung, Forst und Friedhofmit mehreren Gemeinden zusammen. Ganz zu schweigen von den grossen gemeinsam getragenen Bereichen wie der KESB, der regionalen Musikschule oder dem Zivilschutz.

All das sind Gebiete, wo wir in überkommunalen Gremien mit anderen Exekutivmitgliedern zusammen arbeiten. Mit den Gesamterneuerungswahlen wird so auch in diesen Arbeitsgruppen neuer Wind einziehen. Vielleicht bleibt alles beim Alten, aber vielleicht werden auch alte Wege verlassen und Neues gewagt.

An einem Podiumsgespräch wurde Ulrich Giezendanner, alt Nationalrat und Transportunternehmer, gefragt, ob er für seinen Sohn, welcher ihn im Nationalrat ablöst, einen Ratschlag bereit habe. Ohne lange zu überlegen meinte Giezendanner, dass er ihm das gleiche Raten werde, was ihm in seiner Anfangszeit im Parlament von seinem Mentoren geraten wurde: „Jeder hier hat auf seine Weise das Beste für die Schweiz zum Ziel. Schau daher auf den Menschen hinter dem Politiker. Versuche ihn zu verstehen, auch wenn du mit seinem Standpunkt nicht einverstanden bist.“ Es freut mich immer wieder, dass sich Menschen bereit erklären, einen Teil ihrer Freizeit in den Dienst der Gemeinde zu stellen und mit viel Einsatz nicht nur zum Funktionieren, sondern zum Gelingen beizutragen. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit, wo durch Aufbruch und Tradition das Beste für die Gemeinden hervorgebracht wird. 2020, du kannst kommen.

Beim Lesen eines Magazins bin ich auf einen Artikel gestossen, der die Frage nach der Ethik in der Wirtschaft zu beantworten versucht. Darin schreibt ein Wirtschaftsanwalt, dass bei der Vernachlässigung von Tugenden wie Ehrlichkeit, Integrität und fairer Umgang langfristig alle nur verlieren können.

Ein Professor der Manchester Business School konnte gar nachweisen, dass das ethische Verhalten von Unternehmen immer mehr im Fokus der Aussenwirkung steht. Schon die kleinste Übertretung allgemein akzeptierter Normen kann durch die hohe mediale Vernetzung unseres digitalen Zeitalters zum unkontrollierten „Shit-Storm“ anwachsen. Das Unwort „Reputationsschaden“ hängt wie ein Damoklesschwert über so mancher Manager-Position.

Aber warum verhält man sich überhaupt „unethisch“? Laut Verhaltensökonom Dan Ariely liegt der Grund in der „kognitiven Flexibilität“ welche uns Menschen eigen ist. Auf Deutsch: wir sind sehr gut darin, uns selbst zu täuschen. So können wir unser unentdecktes Fehlverhalten für uns so zurechtbiegen, dass unser inneres Alarmsystem verstummt. Wird unser Fehlverhalten aber doch entdeckt, reisst es nicht nur uns sondern zugleich auch das kollektive Wertesystem in eine Abwärtsspirale. Ganz im Stile von, wenn der oder die darf, darf ich auch. Aber gibt es überhaupt so etwas wie eine ethische Norm?

Der Wirtschaftsanwalt Simon Edwards schreibt, dass es drei Dinge braucht, um nicht ethisches Verhalten in den Griff zu bekommen: Einen Grund, gut zu sein. Unterstützung um gut zu sein. Gnade, wenn wir trotzdem falsch handeln. Was aber „gut“ ist, kann auf zweierlei Weise definiert werden. Man stützt sich entweder auf ein externes Wertesystem ab wie z.B. die zehn Gebote oder aber die Mehrheit der involvierten Personen geben an, was richtig oder falsch sein soll.

Letzteres ist die Basis unserer Demokratie und der Bogen von der Wirtschaft hin zur Politik somit gespannt. Auch hier ist ethisches Verhalten gefragt. Die Mehrheit entscheidet an der Urne oder der Versammlung, was gilt und was nicht mehr gilt. Doch das Problem ist, dass auch die Mehrheit zuweilen falsch liegt. Wie war das Kollektiv früher doch davon überzeugt, dass z.B. die Erde eine Scheibe und als solche Zentrum des Universums ist.

Das wirft die Frage auf, ob künftige Generationen widerlegen werden, wovon wir heute felsenfest überzeugt sind. Wir tun daher gut daran, die eingangs erwähnten Tugenden auch in der Politik und im Leben allgemein zu wahren. Ich soll und darf meine Meinung haben und diese Vertreten, aber Personen anderer Meinung zu denunzieren – woher nehme ich die ethische Berechtigung für ein solches Verhalten? Ist es gut, nur weil es alle zu tun scheinen? Darum einmal ein grosses Merci an all die ehrlichen, integeren und fairen Menschen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Danke, ringt ihr darum, gut zu sein. Danke, geht ihr mit Lob und Kritik auf Menschen zu und sucht das Gespräch. Dank euch geht es uns gut. Ihr wisst, wen ich meine – dank oder trotz unserer kognitiven Flexibilität.

Anfang 2018 entstand ein Erfahrungsaustausch aller Primarschulräte im Einzugsgebiet der Sek Sissach. Es werden auch immer wieder Referenten eingeladen um Bereiche zu präsentieren, mit welchen man sich im Alltag sonst kaum auseinandersetzt.

Letzte Woche hat sich das Care-Team Baselland vorgestellt. Sollten Sie nicht wissen, was das ist – dann dürfen Sie sich eigentlich glücklich schätzen. Denn zum Einsatz kommt dieses Team nur, wenn Unfälle, Katastrophen oder andere traumatisierende Ereignisse vorgefallen sind. Seine Aufgabe ist laut Kanton, vor Ort Betroffenen und ihren Angehörigen mit psychosozialer Erster Hilfe und spiritueller Begleitung beizustehen, sie bei der Verarbeitung von Sinn- und Schuldfragen zu begleiten und Betroffene vor Folgeschäden wie posttraumatischen Belastungsstörungen zu bewahren.

Angegliedert ist dieses Team im Bereich „Schutz, Rettung, Betreuung“, wird durch die Notrufzentrale aufgeboten und besteht aus Einsatzleitung und Care-Givern. Care-Giver sind Psychologen, Theologen, Seelsorger oder entsprechend geschulte Personen.

In meiner Dienstzeit bei den Militärpolizei-Grenadieren in Isone durfte ich eine solche Weiterbildung zum Peer machen. Peers unterscheiden sich von Care-Givern am ehesten darin, als dass sie selbst zu ihrer „Zielgruppe“ gehören. Ein Peer ist ein Kollege, ein Ebenbürtiger, ein Gleichgestellter, wo ein Care-Giver „von aussen“ dazukommt.

2008 war ich in Bern im Rahmen der Fussball EM im Einsatz als ein Notruf einging. Im Kandertal habe sich ein Schlauchboot-Unfall ereignet, Soldaten würden vermisst. Wir wurden aufgeboten, nach den Vermissten zu suchen und die Kameraden zu betreuen.

Nie hätte ich gedacht, dass ich in den wenigen Diensttagen als Peer zum Einsatz käme. Aber solche Ereignisse kommen unverhofft. Umso mehr beruhigt es mich zu wissen, dass für den Notfall im Baselbiet nicht nur Feuerwehr, Polizei oder Sanität bereitstehen, sondern auch ein Care-Team.

Denn gerade wenn im schulischen Umfeld etwas Tragisches geschieht, kann ein Care-Giver den Kindern aufzeigen, wie sie das Erlebte nachhaltig verarbeiten können. Natürlich sind Care-Giver nicht die erste oder einzige Anlaufstelle. Wichtigste Vertrauensperson im schulischen Umfeld ist und bleibt in der Regel die Klassenlehrperson. Sie kann auf die Unterstützung der Schulleitung zählen und wo angezeigt für das Kind das Angebot des schulpsychologischen Dienstes beanspruchen.

Allerdings stehen diese Partner nicht rund um die Uhr zur Verfügung. Manchmal muss schnell reagiert werden können. So zum Beispiel beim Unfall am Fasnachtsumzug in Liesberg vergangenen März.

Am Umzug haben auch Schulklassen teilgenommen, welche so zu Augenzeugen des Vorfalls wurden. Das Care Team wurde aufgeboten und hat mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern das Erlebte besprochen und bot auch Hand, zu einem späteren Zeitpunkt nochmals mit den Kindern zusammen zu sitzen.

Nehmen wir uns die Arbeit der Care-Giver doch zu Herzen und nehmen aufrichtigen Anteil am Erlebten unserer Kinder – unserer Mitmenschen. Denn manchmal reicht es, einfach zu zuhören.