Die ersten Abstimmungsplakate säumen die Verkehrsachsen nicht nur im Oberbaselbiet. Ein untrügerisches Zeichen, dass ein Abstimmungssonntag bevorsteht. Und was für einer. Am 8. März stimmen wir gleich über vier eidgenössische und gar fünf kantonale Vorlagen ab.
Eine davon, ist die von der SVP initiierte Gesetzesinitiative bezüglich vollumfänglichen Steuerabzuges der selbstgetragenen Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Um was geht es dabei?
Aktuell können im Kanton Baselland bezahlte Prämien für persönliche Versicherungen wie Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen im Umfang von maximal CHF 2’000.- pro Erwachsene resp. 450.- pro Kind vom Einkommen abgezogen werden.
Wir können am 8. März nun darüber abstimmen, ob die selbstgetragenen Krankenkassenprämien für die Grundversicherung zusätzlich und im vollen Umfang abgezogen werden können. Warum ist das der SVP ein Anliegen?
Gemäss opendata.swiss betrug 2012 die mittlere Prämie in unserem Kanton für Erwachsene CHF 3’905.-. 2024 waren es bereits CHF 5’751.-. Damit waren wir 2024 schweizweit der 5.-teuerste Kanton. Bei den Abzügen hingegen hinken wir den meisten Ständen hinterher und sind somit gleich doppelt gestraft. In den Nachbarkantonen Basel können z.B. CHF 4’200.-, in Solothurn CHF 2’500.-, im Aargau CHF 3’400.- und im Jura CHF 3’350.- abgezogen werden.
Die Höhe der Pauschale wurde im Kanton Baselland sicher seit 2012 nicht mehr angepasst. Seither ist die mittlere Prämie für Erwachsene aber um 47 % gestiegen. Natürlich könnte man nun auch einfach die Pauschale der Entwicklung anpassen wie es die Regierung mit ihrem Gegenvorschlag erreichen will. Aber damit sind wir ein paar Jahren wieder gleich weit: die Prämien wachsen munter weiter, der Pauschalabzug verweilt auf dem alten Niveau. Ein «JA» zu dieser Initiative würde die aufgelaufene Entwicklung nicht nur ausgleichen, sie würde auch künftige Veränderungen vollständig berücksichtigen. Aber warum ist eine Anpassung wichtig?
Die Krankenkassenprämie macht einen grossen Teil der Lebenskosten jeder Person aus. Egal ob jung oder alt, arm oder reich – alle müssen zwingend krankenversichert sein. Mit der Prämienverbilligung haben wir bereits ein Instrument, um die Belastung durch diese Kosten für Geringverdienende zu reduzieren. Mit einem «JA» ermöglichen wir es nun aber allen über 180’000 Steuerzahlenden, dass sie durch eine tiefere Steuerrechnung mehr zum Leben haben. Und selbst Personen mit Prämienverbilligung können den selbst bezahlten Anteil der Prämien weiter von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Was die Initiative nicht bewirken wird ist, dass die Gesundheitskosten und damit die Krankenkassenprämien günstiger werden. Zumindest nicht unmittelbar. Allerdings steigt mit einem «JA» der Druck auf die Gesundheitspolitik, dass Nägel mit Köpfen gemacht werden. Gelingt es der Politik, dass die Gesundheitskosten sinken und damit auch die Prämienkosten zurück gehen, winken dem Staats- und Gemeindefinanzhaushalt höhere Steuerträge.

